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Arbeitsschutzgesetz gilt auch für Ärzte!

Wiesbaden – Der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) fordert die Gesundheitsministerinnen und -minister der Bundesländer auf, dafür Sorge zu tragen, dass Krankenhäuser ihren im Arbeitsschutzgesetz definierten Pflichten nachkommen.

Auslöser für den Aufruf ist eine Studie der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) unter Beteiligung des BDI, die den Gesundheitszustand junger Ärztinnen und Ärzte in deutschen Krankenhäusern untersucht hat. „Der Kernbefund ist alarmierend“, erklärt Dr. Kevin Schulte, Co-Autor der Studie und Spre-cher der Assistenzärzte im BDI. „Mehr als die Hälfte der befragten Kolleginnen und Kollegen zeigen Anzeichen eines Burnouts und über 20 Prozent haben angegeben, aufgrund von arbeitsbedingtem Stress schon einmal Medikamente eingenommen zu haben“, so Dr. Schulte.

Auf die zunehmende psychische Belastung der Arbeitswelt hat der Deutsche Bundestag bereits 2013 reagiert und das Arbeitsschutzgesetz überarbeitet. Seit der Gesetzesnovelle sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, neben den physischen Belastungsfaktoren auch der psychischen Belastung am Arbeitsplatz in der Gefährdungsanalyse Rechnung tragen. Wird eine gesundheitsgefährdende Beanspruchung der Arbeitnehmer festgestellt, so ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu entwickeln, um diesen Zustand zu beseitigen.

„Die Arbeitsverdichtung in den Kliniken hat eindeutig zugenommen“, sagt BDI-Präsident Prof. Dr. Hans-Martin Hoffmeister, selbst Chefarzt für Kardiologie in Solingen. „Im Bereich der Pflege hat der Gesetzgeber mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz und den Unter-grenzen bereits versucht, gegenzusteuern. Die Politik muss aber auch die Situation der ärztlichen Kolleginnen und Kollegen ernst nehmen. Nicht umsonst fordern wir die Ausgliederung der Arztkosten aus den Fallpauschalen (DRG). Als Soforthilfe müssen wir aber auch die Möglichkeiten im Rahmen der bestehenden Gesetzeslage ausschöpfen, um die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen zu schützen“, betont Prof. Hoffmeister. Die Ergebnisse der Studie legen nahe, dass die gesetzliche Vorgabe von den deutschen Krankenhäusern nicht eingehalten wird – und zwar auf Kosten der psychischen Gesundheit der dort angestellten Ärztinnen und Ärzten. „Wir haben die Studie deshalb zum An-lass genommen, die Landesgesundheitsminister auf den Befund hinzuweisen und appellieren an die zuständigen Behörden, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen“, so Dr. Schulte.

Quelle: BDI

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