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Ambulante Notfälle während der Praxisöffnungszeiten

Berlin – Während der Praxisöffnungszeiten sind in Deutschland 2018 insgesamt 4,42 Millionen Patienten in den Notaufnahmen der Krankenhäuser versorgt worden. Mit 45,6 Prozent der Fälle standen traumatologische Behandlungsanlässe (Verletzungen und Wunden) an der Spitze, vor Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (4,9 Prozent) und Erkrankungen des Urogenitalsystems (1,8 Prozent). Patienten mit Rückenbeschwerden (8,9 Prozent), mit Magen-Darm-Erkrankungen (8,2 Prozent) und mit fiebrigen Infekten der oberen Atemwege (6,6 Prozent) wären gut von Vertragsärztinnen und -ärzten zu behandeln gewesen. Insgesamt sind das rund 24 Prozent der Patienten. Aus den übrigen Diagnosen (23,9 Prozent) ergibt sich ein uneinheitliches Bild. Experten schätzen jedoch, dass zwischen 30 und 50 Prozent der in den Kliniken ambulant behandelten Notfallpatienten durch niedergelassene Haus- oder Fachärztinnen und -ärzte hätte behandelt werden können.

Das wären rund 2 bis 2,5 Millionen Patientinnen und Patienten pro Jahr, die zu niedergelassenen Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen gesteuert werden müssten. Gemessen an der Gesamtzahl von jährlich rund 600 Millionen Abrechnungsfällen in der vertragsärztlichen Versorgung nimmt sich diese Zahl vergleichsweise klein aus. Abzuwarten bleibt, wie sich das Angebot der Kassenärztlichen Vereinigungen auswirkt, die ärztliche Bereitschaftsdienstnummer 116117 ab dem 1. Januar 2020 rund um die Uhr zu schalten und Patientinnen und Patienten mit akuten Beschwerden nach einer strukturierten medizinischen Ersteinschätzung ein zeitgerechtes Versorgungsangebot zu vermitteln. Im ärztlichen Bereitschaftsdienst, also außerhalb der Praxisöffnungszeiten, ist es den Kassenärztlichen Vereinigungen bereits gelungen die Zahl der ambulanten Behandlungen in Krankenhausnotaufnahmen seit 2016 wieder zu senken. Diese sind zwischen 2016 und 2018 um rund 222.000 Fälle zurückgegangen. Gleichzeitig sind die durch niedergelassene Haus- und Fachärztinnen und -ärzte im Bereitschaftsdienst behandelten ambulanten Notfälle von 2015 bis 2018 kontinuierlich um rund 360.000 Fälle angestiegen.

Wie sieht die Position des BVOU zur Neuregelung der Notfallversorgung aus?

  1. Wir plädieren dafür, den hausärztlichen Notdienst in der bisherigen Form zu erhalten. Die von den Kassenärztlichen Vereinigungen betriebenen Notfall- oder Portalpraxen können akute allgemeinmedizinische Erkrankungen gut behandeln. Um die Qualität weiter zu verbessern, sollten dort vor allem Fachärzte für Allgemeinmedizin tätig sein.
  2. Der rund um die Uhr präsente fachärztliche Notdienst ist Sache der Kliniken und sollte den tatsächlichen Notfällen vorbehalten sein.
  3. Unfälle und muskuloskelettale Verletzungen und Beschwerden, die keine Klinikbehandlung erfordern, sollten von niedergelassenen Orthopäden und Unfallchirurgen in den Praxen versorgt werden. Die Weiterleitung könnte über eine entsprechende App erfolgen.
  4. Die Notfallversorgung durch niedergelassene Orthopäden und Unfallchirurgen muss adäquat honoriert werden. 
  5. Patienten, die sich nicht an die von der Notfallleitstelle ausgesprochene Zuordnung halten und direkt die Notfallambulanz einer Klinik aufsuchen, sollten mit 50 Euro an den Behandlungskosten beteiligt werden. Ausnahmen sind Herzinfarkte, Schlaganfälle und andere wirkliche Notfälle. 

Quelle: Zi/BVOU

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